9.2.1 Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 03.09.2024 zur Beschaffung von Umweltinformationen gemäß UIG
Die Revisionswerberin richtete mit Schriftsatz vom 15. Mai 2018 an die Bezirkshauptmannschaft Graz‑Umgebung (belangte Behörde) gem § 4 Abs 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) sowie (subsidiär) § 3 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz (im Folgenden: Stmk. AuskPflG) ein Begehren auf Übermittlung von Umweltdaten. Das in 19 Punkte untergliederte Ersuchen umfasste ua die (nachfolgend verkürzt und auszugsweise wiedergegebenen) im Zusammenhang mit einer Betriebsanlage der A GmbH (Mitbeteiligte) stehenden Fragestellungen: