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Dokument-ID: 1088882
7.4.2 Niederösterreichisches Veranstaltungsgesetz
Dem Niederösterreichischen Veranstaltungsgesetz unterliegen öffentliche Veranstaltungen, wie öffentliche Theatervorstellungen und Filmvorführungen, sowie alle Arten von öffentlichen Schaustellungen, Darbietungen und Belustigungen, sofern sie nicht ausdrücklich ausgenommen sind.