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Neu Dokument-ID: 798709

Wolfgang List - Paul Nagler | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.5 Aarhus-Konvention

Im Jahr 2005 ratifizierten sowohl die Europäische Union • [Fußnote: Be (Rat) Rat 2005/370/EG, ABl L 2005/124, 1.]  als auch Österreich • [Fußnote: BGBl III 2005/88.]  die Aarhus-Konvention. • [Fußnote: Aarhus-Konvention vom 17.01.2005, BGBl III 2005/88 („Aarhus-Konvention“).]  Der Zweck dieses völkerrechtlichen Abkommens bestand darin, der breiten Öffentlichkeit das Recht auf ein Leben in einer der Gesundheit und dem Wohlbefinden zuträglichen Umwelt in effektiver Weise wahrzunehmen. • [Fußnote: Vgl Präambel Aarhus-Konvention.] 

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