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Dokument-ID: 1106493
2.3.1 Akteneinsicht in Bauakte benachbarter Liegenschaften
Gemäß ständiger Rechtsprechung des VwGH (07.06.1971, 2005/70) haben Personen das Recht in Verwaltungsakte Einsicht zu nehmen, die das bauliche Geschehen auf benachbarten Grundstücken betreffen.