8.5.3 Die Parteistellung einer Gemeinde in einem Anlagengenehmigungsverfahren gem der Aarhus-Konvention
Eine Gemeinde ist eine Gebietskörperschaft mit der Recht auf Selbstverwaltung, die Trägerin von Hoheitsgewalt ist. Ebenso wie die anderen Körperschaften öffentlichen Rechts ist eine Gemeinde jedoch auch Trägerin von Privatrechten und nimmt im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung am Wirtschaftsleben teil. Nachstehend wird die Frage erläutert, ob sich eine Standortgemeinde als Teil der „betroffenen Öffentlichkeit“ zur Begründung ihrer Parteistellung auf die Aarhus-Konvention stützen kann.