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Dokument-ID: 1088878
7.4 Veranstaltungsgesetze in den Bundesländern
Veranstaltungen, die eine gewisse Größe überschreiten, müssen vorab angemeldet und in eventu auch genehmigt werden. Diese Verfahren sind dem Genehmigungsverfahren der GewO 1994 nachgebildet, haben jedoch in den Bundesländern unterschiedliche Ausprägungen.