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Dokument-ID: 796910
3.2 Rechte des Nachbarn im Betriebsanlagengenehmigungsverfahren
Grundsätzlich stehen den Nachbarn sämtliche Parteienrechte gemäß AVG (dazu näher oben unter 1.4) zu.
Wichtig ist wohl, dass der Nachbar nach Kenntnis vom Betriebsanlagenverfahren Akteneinsicht nimmt und prüft, inwieweit er vom geplanten Projekt gefährdet oder belästigt werden könnte.