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Dokument-ID: 796894
2.2.1 Wer ist Anrainer/Nachbar (Anrainereigenschaft von Mietern, Pächtern und ihren Angehörigen)?
In den Bauordnungen der Länder werden die Parteien taxativ aufgezählt. Jedenfalls ist der Bauwerber, der Nachbar und der Grundeigentümer als Partei anzusehen (vgl zB § 32 Abs 1 Oö. BauO 1994). Die Landesgesetze sehen meist Legaldefinitionen vor, was unter einem Nachbar bzw Anrainer zu verstehen ist.