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Neu Dokument-ID: 1082686

Florian Horn - Wolfgang Schöberl - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.1 Allgemeine Schriftsätze des Beweisverfahrens

Kurzüberblick

Kernbestimmungen:

§§ 257 ff und 266 ff ZPO

Anwendungsbereich:

Tatsachenvorbringen und Beweisanträge

Das gegenständliche allgemeine Kapitel zum Beweisverfahren enthält Beispiele für Schriftsätze, die zu Beginn beinahe jeden Gerichtsverfahrens vorkommen. Aufgrund des in der ZPO vorgesehenen Verfahrensablaufs tauschen die Parteien vor der ersten mündlichen Tagsatzung im Regelfall Schriftsätze aus, die nicht nur Vorbringen, sondern insbesondere auch ausführliche Beweisanträge beinhalten. Dieser Austausch erleichtert dem Richter und auch den Parteien die Planung des Verfahrens.

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