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Neu Dokument-ID: 846221

Agnes Höller - Wolfgang Zacherl | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.12 Einstweilige Verfügungen

Arten der EV

Man unterscheidet:

  1. § 379 EO: Sicherung von Geldforderungen
  2. § 381 EO: Zur Sicherung anderer Ansprüche

Den beiden ist gemein, dass es sich um ein besonderes Eilverfahren handelt, das den Erfolg eines Hauptverfahrens absichern soll. • [Fußnote: Rechberger/Oberhammer Rz 472 ff, Roth/Dursma-Kepplinger 128 ff, Seiser 81 ff.

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