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Dokument-ID: 868951
9.9 Grundbuchverfahren
Allgemeines
Das Grundbuchverfahren ist dem Grunde nach ein Außerstreitverfahren, sprich die Bestimmungen des Außerstreitgesetzes sind ergänzend zu denen des Grundbuchsgesetzes (GBG) heranzuziehen (§§ 75 ff GBG). Das GBG enthält einige eigene Verfahrensbestimmungen: neben Regelungen über den Inhalt der Gesuche, die Antragslegitimation, das Rangprinzip finden sich Bestimmungen über Fristen, das Verbesserungsverfahren, Rechtsmittelverfahren und Berichtigungsmöglichkeiten.