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Dokument-ID: 1028691
2.2.4 Bescheidbeschwerde (Regelfall)
Beschwerdefrist, Einbringung, Vorlage
Bescheidbeschwerde kann innerhalb von vier Wochen ab Zustellung des Bescheides (bzw ab mündlicher Verkündung) erhoben werden (§ 7 Abs 4 VwGVG). Sie ist direkt bei der den Bescheid erlassenden Behörde (= belangte Behörde [§ 9 Abs 2 Z 1 VwGVG]) einzubringen (§ 12 erster Satz VwGVG). Ein mangelhafter Zustellvorgang löst den Beginn der Rechtsmittelfrist nicht aus (VwGH 07.03.2016, Ra 2015/02/0233).