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Dokument-ID: 844711
3.1.1 Prozesseinreden nach der Reform 2015
Mit BGBl I 94/2015 vom 03.08.2015 kam es zu einer Überarbeitung der §§ 239, 260, 261 ZPO, die den Umgang mit Prozesseinreden regeln. Das Ziel war die Verfahrensbeschleunigung und die Steigerung der Verfahrensökonomie.