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Dokument-ID: 1000307
9.7.1 Personen- und Familienrecht
Im zweiten Hauptstück wird das Verfahren in Ehe- und Kindschafts- und Sachwalterschaftsangelegenheiten geregelt.
Die allgemeinen Bestimmungen sind in §§ 140 bis 142 AußStrG geregelt, nämlich: