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Dokument-ID: 845132
6.2 Besonderheiten des arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahrens
Allgemeines
Die Besonderheiten des arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahrens sind im so genannten Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (kurz: ASGG) geregelt. Demnach sind grundsätzlich die für die Gerichtsbarkeit in bürgerlichen Rechtssachen geltenden Vorschriften anzuwenden (§ 2 ASGG).