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Dokument-ID: 844837
4.2 Mahnverfahren und europäisches Mahnverfahren
Nationales Mahnverfahren (§§ 244 ff ZPO)
Das Mahnverfahren stellt ein obligatorisches und automationsunterstütztes Verfahren dar, durch das Geldleistungsansprüche bis zu einem Schwellenwert von EUR 75.000,– verfahrensökonomisch und rasch durchgesetzt werden können.