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Dokument-ID: 1028755
2.3.5 Einspruch gegen Zahlungsbefehl
Eine Sonderform bildet der im Rahmen des Mahnverfahrens (§§ 244 ff ZPO) zustehende Einspruch gegen einen Zahlungsbefehl:
Geldforderungen bis maximal EUR 75.000,– können mittels Mahnklage geltend gemacht werden; die obigen allgemeinen Ausführungen zur Wert- und Eigenzuständigkeit sowie zur Anwaltspflicht sind zu beachten.