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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.4.11 Vergleich einstweilige Verfügung und BvP

Der BvP weist Parallelen zur einstweiligen Verfügung auf, die bei reinen Inlandsfällen zur Verfügung steht. Aber auch für das Kontenpfändungsverfahren sieht § 422 Abs 1 EO vor, dass soweit die EuKoPfVO keine abweichenden Regelungen vorsieht, die Bestimmungen über einstweilige Verfügungen anwendbar sind.

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