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Agnes Höller - Wolfgang Zacherl | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.9 Exekution auf bewegliche Güter

Exekutionsobjekte und -mittel

Die Exekution auf das bewegliche Vermögen wegen Geldforderungen unterscheidet:

  • Die Exekution auf körperliche Sachen (§§ 249–289 EO)
  • Die Exekution auf Geldforderungen (vgl §§ 290–324 EO)
  • Die Exekution auf Ansprüche auf Herausgabe und Leistung körperlicher Sachen des Verpflichteten gegenüber Dritten (vgl §§ 325–329 EO)
  • Die Exekution auf andere Vermögensrechte (vgl §§ 331–345 EO)

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