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Neu Dokument-ID: 845553

Dorian Schmelz | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.2.6 Zeugen (§§ 320 ff)

Ein Zeuge ist eine natürliche Person, die ihre Wahrnehmung über konkrete Tatsachen darlegt, die sich in der Vergangenheit zugetragen haben, ohne selbst Partei zu sein oder als Partei einvernommen werden zu müssen.

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