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Neu Dokument-ID: 845559

Eva-Maria Schmelz | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.1 Abgrenzung Außerstreitverfahren – Zivilprozess

Auch bei Materien, die im Außerstreitverfahren zu behandeln sind, handelt es sich um Privatrechtssachen, die auf den Rechtsweg gehören und gem § 1 JN von den ordentlichen Gerichten zu verhandeln sind.

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