Neu
Dokument-ID: 845559
9.1 Abgrenzung Außerstreitverfahren – Zivilprozess
Auch bei Materien, die im Außerstreitverfahren zu behandeln sind, handelt es sich um Privatrechtssachen, die auf den Rechtsweg gehören und gem § 1 JN von den ordentlichen Gerichten zu verhandeln sind.