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Dokument-ID: 846130
8.3 Übereinkommen von Lugano
Von praktischer Bedeutung ist weiters das Übereinkommen vom 30.10.2007 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (kurz und nicht offiziell Lugano-Übereinkommen 2007 bzw LGVÜ bzw LugÜ genannt), welches räumlich zwischen der EU und den EFTA-Staaten – europäische Staaten, die nicht der EU beigetreten sind: Schweiz, Norwegen und Island – sowie den EFTA-Staaten untereinander gilt.