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Dorian Schmelz - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1.3 Arten von Klagen

Leistungsklage (§ 406 ZPO)

Die Leistungsklage ist die in der Praxis häufigste Klageart. Sie enthält ein Leistungsbegehren, wonach der Beklagte zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen verurteilt werden möge. Implizit enthält die Leistungsklage auch ein Feststellungsbegehren dahingehend, dass der vom Kläger begehrte Leistungsanspruch gegenüber dem Beklagten zu Recht besteht.

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