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Dokument-ID: 869008
12.5 Kosten im Exekutionsverfahren
Kosten des Exekutionsverfahrens
Gem § 74 EO hat der betreibende Gläubiger Anspruch auf Kostenersatz, soweit seinem Exekutionsantrag Folge gegeben wird und er zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war. Über die Notwendigkeit entscheidet das Gericht.