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Dokument-ID: 845465
7.1.2 Beweisbedürftigkeit
Allgemeines
Sämtliche entscheidungserhebliche Tatsachen bedürfen eines Beweises, es sei denn, es greift eine Beweisbefreiung ein. Keines Beweises bedürfen jedoch zugestandene Tatsachen, offenkundige Tatsachen und gesetzlich vermutete Tatsachen (hierzu weiter unten).