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Neu Dokument-ID: 844818

Dorian Schmelz - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1.4 Klagenhäufung (§ 55 JN, § 227 ZPO)

Allgemeines

Werden mehrere Klagen in einem Prozess erhoben, spricht man von einer Klagenhäufung. Eine solche kann in objektiver oder subjektiver Hinsicht vorliegen.

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