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Dokument-ID: 845842
2.1 Allgemeines und Unterschiede zwischen streitigem und außerstreitigem Verfahren
Die Abgrenzung, ob eine Streit- oder Außerstreitsache vorliegt, ist schwierig.
Für die Grenzziehung zwischen Streit- und Außerstreitsachen ist gem § 1 AußStrG entscheidend, ob eine Rechtssache kraft gesetzlicher Anordnung ausdrücklich oder zumindest aufgrund ihrer Beschaffenheit unmissverständlich dem außerstreitigen Verfahren zuzuordnen ist oder nicht.