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Dokument-ID: 1076333
9.4.3 Verfahrensrechtliche Fragen
Subsidiäre Anwendbarkeit nationaler Vorschriften
Verfahrensrechtliche Fragen, die in der EuKopfVO nicht ausdrücklich geregelt sind, richten sich nach dem Recht des Mitgliedstaats, in dem das Verfahren geführt wird, in Österreich daher nach den Bestimmungen über die Erlassung der einstweiligen Verfügung, die in der EO geregelt ist.