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Dokument-ID: 978627
10.13.3 Versagungsgründe
- Fehlende internationale Zuständigkeit des Erststaats nach österreichischem Recht
- Keine Wahrung des rechtlichen Gehörs:
- Keine Zustellung der Ladung oder einleitenden Verfügung nach den für die Zustellung von Klagen geltenden Vorschriften (§ 407 Z 2 EO) oder
- Der Antragsgegner war aufgrund einer Unregelmäßigkeit des Verfahrens nicht am Verfahren beteiligt (§ 408 Z 1 EO)
- Verstoß gegen den ordre public:
- Die tragenden, ein geordnetes rechtsstaatliches Verfahren gewährleisteten Grundprinzipien des österreichischen Verfahrensrechts wurden nicht eingehalten (Verstoß gegen den verfahrensrechtlichen ordre public, vgl § 408 Z 3 EO).
- Dem Exekutionstitel liegt ein mit der inländischen Rechtsordnung vollkommen unvereinbarer (ausländischer) Rechtsgedanke zugrunde und die Vollstreckbarerklärung mit der inländischen Rechtsordnung wäre völlig unvereinbar (Verstoß gegen den materiellrechtlichen ordre public, vgl § 408 Z 2 EO).