10.1 Grundbegriffe und Grundsätze des Exekutionsverfahrens
Allgemeines
Wurde ein Anspruch auf Duldung oder Erbringung einer Leistung zB in einem zivilrechtlichen Erkenntnisverfahren oder durch zivilgerichtlichen Vergleich rechtskräftig festgestellt, so hat der Verpflichtete in der Regel 14 Tage Zeit diesen Auftrag zu erfüllen. Kommt er diesem Auftrag nicht nach, hat der Gläubiger die Möglichkeit, seinen Anspruch mithilfe staatlicher Zwangsgewalt durchzusetzen: Er kann einen Antrag auf Einleitung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens stellen (Exekutionsantrag).