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Dokument-ID: 845977
2.4 Der Streitgegenstand
Streitgegenstand ist die Sache, um die es im Prozess geht; er regelt den Umfang des Prozesses (Dispositionsgrundsatz) bzw die Entscheidungsbefugnis des Gerichts. Der Streitgegenstand ist als Inhalt der Klage zu definieren.