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Dorian Schmelz | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1.8 Klageänderung (§ 235 ZPO)

Unter der Klageänderung ist eine Änderung des Streitgegenstands zu verstehen, sohin eine Änderung des Klagebegehrens, des Klagegrundes oder des Klagebegehrens und des Klagegrundes.

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