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Dokument-ID: 844734
3.11 Aufrechnung
Sehr häufig kommt es im Zivilprozess vor, dass von Beklagtenseite eine Forderung „compensando“ eingewendet wird, was bedeutet, dass per Einrede eine Gegenforderung behauptet und versucht wird, unter Beweis zu stellen und beantragt wird, dass die Forderung des Klägers durch Aufrechnung mit einer Forderung des Beklagten bis zur Höhe der Gegenforderung erloschen ist und diesbezüglich die Klage abzuweisen ist.