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Dokument-ID: 845571
9.5.1 Rekurs
Allgemeines
Unter dem Rekurs ist das Rechtsmittel gegen Beschlüsse des Gerichts erster oder zweiter Instanz zu verstehen.
Grundsätzlich ist jeder Beschluss selbstständig anfechtbar, sofern dies gesetzlich nicht ausnahmsweise eingeschränkt wird. Im Außerstreitverfahren regelt § 45 AußStrG ausdrücklich, dass verfahrensleitende Beschlüsse, soweit nicht ihre selbstständige Anfechtung angeordnet ist, nur mit dem Rekurs gegen die Entscheidung über die Sache anfechtbar sind.