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Dorian Schmelz - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.4.7 Beschlüsse

Definition und Arten von Beschlüssen (§ 425 ZPO)

Beschlüsse sind nicht in Urteilsform ergehende Entscheidungen, Anordnungen und Verfügungen. Während Urteile über einen Anspruch in der Sache selbst entscheiden, ergehen Beschlüsse regelmäßig – mit der Ausnahme vor allem des Endbeschlusses im Besitzstörungsverfahren, des Wechselzahlungsauftrags im Wechselmandatsverfahren sowie der Aufkündigung und des Übergabs- und Übernahmsauftrags im Bestandverfahren – über Verfahrensfragen und Zwischenstreitigkeiten.

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