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Neu Dokument-ID: 1028859

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2 Beweissicherungsantrag

Bevor ein Rechtsstreit anhängig ist, kann die Beweissicherung nur auf Antrag erfolgen, während des Rechtsstreits hingegen sowohl auf Antrag als auch von Amts wegen erfolgen. Der Antrag kann auch gerichtlich zu Protokoll gegeben werden.

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