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Markus Reinfeld - Georg Prchlik - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.3.1 Grundlagen

Ganz grundlegend ist zwischen nationalen Marken, Unionsmarken und internationalen Marken zu unterscheiden.

Unionsmarke

Die Unionsmarke ist eine einheitliche, in den Mitgliedsstaaten der EU geschützte Marke, welche beim Amt der EU für geistiges Eigentum (EUIPO) anzumelden ist. Im Zuge der EU-Markenrechtsreform ist insbesondere das Erfordernis der grafischen Darstellbarkeit (siehe sogleich unten für nationale Marken) entfallen. Auch die Anmeldung einer internationalen Marke, welche beim nationalen Patentamt zu erfolgen hat und an die World Intellectual Property Organization (WIPO) weitergeleitet wird, ermöglicht eine einheitliche Anmeldung und mit Eintragung die Erlangung eines Bündels an nationalen Marken. Hervorzuheben bleibt, dass lediglich das Anmeldesystem vereinheitlicht ist, während in materieller Sicht die jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften maßgebend sind.

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