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Neu Dokument-ID: 1044276

Clemens Gärner - Susanna Perl-Lippitsch | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.5 Exkurs: Besitzstörung zwischen Ehegatten

Nach ständiger neuer Rechtsprechung ist eine Besitzstörungsklage auch zwischen Ehegatten zulässig (EFSlg 29.311).

Die Bejahung einer Störung des Mitbesitzes unter Ehegatten hängt von der Erfüllung restriktiver Voraussetzungen ab. Bei einer Besitzstörung zwischen Ehegatten ist eine wesentliche Störung der Gebrauchsordnung oder der Ausschluss eines Ehegatten von der Benützung einer Sache erforderlich (EFSlg 59.891, 75.253, 29.312, 117.164).

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