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Neu Dokument-ID: 833784

Gottfried Schellmann | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.15 Immaterialgüterrecht

Kurzüberblick

Kernbestimmungen:

UrhG, MSchG, PatentG

Anwendungsbereich:

Durchsetzung von Ansprüchen bei Verletzung von Immaterialgüterrechten

Das Immaterialgüterrecht bezeichnet zusammenfassend das Recht über geistiges Eigentum. Zu den wichtigsten Rechtsmaterien des Immaterialgüterrechts zählen das Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht und Musterschutzrecht.

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