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Dokument-ID: 959903
5.2 Rechtsbehelfe gegen offenkundige Unrichtigkeiten des Urteils
Gelegentlich kommt es in der Praxis zu Entscheidungen, die zwar inhaltlich korrekt sind – bzw zumindest für die betroffene Partei erwünscht – jedoch offenkundige Unrichtigkeiten enthalten, die sich aus dem Zusammenhang erkennen lassen oder klar ersichtliche redaktionelle Fehler darstellen.