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Dokument-ID: 680068
3.5 Rekurse gegen prozessleitende Beschlüsse
Kurzüberblick
Kernbestimmungen: | § 522 ZPO |
Anwendungsbereich: | Rekurse gegen Beschlüsse prozessleitender Natur |
Prozessleitende Beschlüsse dienen der Verfahrensführung und vermögen grundsätzlich, wie Fasching plastisch formuliert, „kein vom Verfahren losgelöstes Eigenleben zu entfalten“ (Lehrbuch² Rz 1590). Daher sind sie nur in wenigen Fällen abgesondert anfechtbar.