1.17 Wohnungseigentumsrecht
Kurzüberblick
Kernbestimmungen: | §§ 16, 36 WEG 2002, § 523 ABGB |
Anwendungsbereich: | Wohnungseigentumsrechtliche Klagen im streitigen Verfahren |
Weite Teile des Wohnungseigentumsrechts sind dem Außerstreitverfahren zugeordnet: So sind beispielsweise die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft, die Durchsetzung der Pflichten des Verwalters, die Abberufung des Verwalters wegen schwerer Pflichtverletzungen, die Duldung von Erhaltungsarbeiten und vieles mehr im Außerstreitverfahren geltend zu machen (§ 52 WEG 2002).