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Dokument-ID: 1028973
5.1.1 Grundlagen
Anwendungsbereich
In der Praxis kommt es immer wieder zu Fällen, in welchen Vermieter eigenmächtig Mieter aussperren, und so das Ergebnis eines Räumungsverfahrens vorwegzunehmen versuchen. Ein Akt der unerlaubten Selbsthilfe, gegen den sich ein Mieter mit einer einstweiligen Verfügung zur Wehr setzen könnte.