Neu
Dokument-ID: 844702
1.7.1 Mandantengespräch
Als ersten Schritt gilt es mit dem Mandanten den Sachverhalt abzuklären. Erst danach werden die juristischen Möglichkeiten erörtert. Um spätere Streitigkeiten über das Honorar und eine allfällige Haftung zu vermeiden, ist es ratsam, den Mandanten bereits im Erstgespräch ausdrücklich auf die möglichen Kostenfolgen hinzuweisen und dies schriftlich festzuhalten. Dies gilt in zweierlei Hinsicht: