© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 844702

Peter Martin | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.7.1 Mandantengespräch

Als ersten Schritt gilt es mit dem Mandanten den Sachverhalt abzuklären. Erst danach werden die juristischen Möglichkeiten erörtert. Um spätere Streitigkeiten über das Honorar und eine allfällige Haftung zu vermeiden, ist es ratsam, den Mandanten bereits im Erstgespräch ausdrücklich auf die möglichen Kostenfolgen hinzuweisen und dies schriftlich festzuhalten. Dies gilt in zweierlei Hinsicht:

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Zivilverfahren in unserem Shop! Zum Shop