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Dokument-ID: 1028758
2.4.1 Allgemeines
Zuständigkeit und Instanzenzug
Das Verfahren und die Zuständigkeit in gerichtlichen Strafsachen, dh hinsichtlich der mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (wie sie vor allem im Strafgesetzbuch [StGB], aber auch in anderen Bundes- und Landesgesetzen normiert sind), ist in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt.