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Neu Dokument-ID: 1029014

Dan Katzlinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.4.1 Grundlagen

Rechtliche Grundlage

§ 349 EO regelt die Exekution von Räumungen unbeweglicher Sachen.

Wie jede Exekution ist auch eine Räumungsexekution nach § 349 EO nur möglich, wenn dafür ein vollstreckbarer Exekutionstitel vorliegt. Solche Exekutionstitel können sein:

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