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Nikolaus Salzer - Clemens Purtscher | Praxiswissen | Fachbeitrag

15.2 Abfallarten und Brandgefahren

Aufgrund der Definition von „Abfall“ muss aus Sicht des Brandschutzes mit allem gerechnet werden. Egal um welchen Betrieb es sich handelt, ist auf alle Fälle mit Stoffen der Brandklassen A, B und voraussichtlich auch C und F zu rechnen. In vereinzelten Fällen auch mit Stoffen der Brandklasse D. Selbst in Privathaushalten sind heutzutage fast alle Brandklassen vertreten. Wie die tägliche Einsatzpraxis der Feuerwehren zeigt, wird nicht selten ein „Standard Brandeinsatz“ aufgrund der vorhandenen Stoffe zu einem veritablen „Schadstoffereignis“.

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