2.7 Risikobeurteilung und Benennung der Risikoschwerpunkte
Risikobeurteilung und -analyse
Im OIB-Leitfaden OIB-RL 2, „Abweichungen im Brandschutz und Brandschutzkonzepte“, wird im Zuge der Erstellung des Brandschutzkonzeptes explizit die Durchführung einer Risikoanalyse und die Benennung von Risikoschwerpunkten gefordert. Der Begriff „Risikoanalyse“ wird im Leitfaden selbst nicht näher ausgeführt. Nach der ONR 49000 (Anmerkung: Umsetzung der ISO 31000) stellt eine Risikoanalyse jedoch nur einen Teil der Risikobeurteilung dar, die zu Maßnahmen zur Risikovermeidung führt. Im Zuge der Erstellung eines Brandschutzkonzeptes ist es immer sinnvoll eine vollständige Risikobeurteilung vorzunehmen, auch in Hinblick auf die geforderte Benennung der Risikoschwerpunkte.