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Dokument-ID: 973103
13.2 Anforderungen an Brandabschnitte
Brandabschnitt – Definition
Als Brandabschnitt wird eine bauliche Trennung von Räumlichkeiten verstanden, die eine Brandausbreitung auf weitere Gebäudeteile für zumindest 90 Minuten verhindern kann. Brandwände – als Brandschutzwand oder Brandmauer – verhindern das Übergreifen von Rauch und/oder Feuer auf andere Gebäudeteile. Brandwände an Außenwänden des Gebäudes sind Feuermauern.